Wissenswertes rund um elektrische Trendfahrzeuge
«Trendfahrzeuge» wie E-Trottis/E-Scooter sind sogenannte Leichtmotorfahrräder. Diese dürfen eine maximale Leistung von 500W aufweisen und höchstens 20 km/h schnell sein (mit Tretunterstützung 25 km/h). Solche Fahrzeuge benötigen weder ein Kontrollschild noch eine Typenprüfung. Ausrüstungsgegenstände wie Glocke, Bremsen, Lichter usw. müssen den Vorschriften des ASTRAS entsprechen.
Obacht: Monowheels, Smartwheels (Hoverboards) oder E-Skateboards sind im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen.
ist das Mindestalter, um ein E-Trottinett lenken zu dürfen – allerdings müssen Jugendliche unter 16 Jahren einen Mofa-Ausweis (Führerausweis M) besitzen.
(Quelle: ASTRA, 2021)
beträgt die Busse, wenn du mit einem E-Trottinett auf dem Trottoir oder in einer Fussgängerzone fährst.
(Quelle: bfu)
Anbieter gibt es derzeit, der in Luzern ein Sharing-System von E-Rollern
anbietet.