Eine gute Erreichbarkeit ist für Firmen und Arealentwickler:innen zentral. Die Erreichbarkeit ist für verschiedene Verkehrsmittel frühzeitig zu planen und umzusetzen. Dazu kann zum Beispiel ein Verbund mit benachbarten Firmen zum gemeinsamen Parkplatzangebot gehören. Damit wird das Verkehrsaufkommen reduziert und die Nutzung von öV, geteilten Autofahrten (Car-Pooling) und Velo- und Fussverkehr gefördert. Eine zeitliche Verteilung von An- und Abreisen trägt ebenfalls zu einer Verbesserung der verkehrsbezogenen Infrastruktur bei. Arbeitsplätze mit Schichtzeiten sind bspw. wann immer möglich mit den Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrs zu planen. Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten bieten zudem die Chancen, dass gezielt ausserhalb der Hauptverkehrszeiten gependelt werden kann.
Die Mobilitätskonzepte sind Bestandteil eines Gestaltungsplans und werden über die Sonderbauvorschriften aufgenommen. Darin schreibt die Gemeinde das Mobilitätskonzept als wegleitenden Bestandteil vor. Die wichtigsten Ziele werden auf der Stufe Bebauungsplan definiert. In dieser Phase ist auch die maximale Anzahl der Parkplätze festzulegen, woraus erste Mobilitätsmanagementmassnahmen abgeleitet werden. Beim Baugesuch wird ein verbindliches Mobilitätskonzept eingereicht, das von der Gemeinde geprüft und überprüft wird.