Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist in den Raumplanungsgesetzen verankert. Mit dem Kantonalen Richtplan und geeigneten raumplanerischen Instrumenten wird die Abstimmung der Entwicklung von Siedlung und Verkehr im ganzen Kanton gezielt gefördert. Die planungsrechtliche Verankerung in der Planungs-und Bauverordnung (PBV) - mit verbindlichen Vorgaben zu Bau- und Planungsvorhaben - ist derzeit in Erarbeitung. Behörden haben aber jetzt schon verschiedene Möglichkeiten, Mobilitätskonzepte einzufordern und diese sogar in den rechtsverbindlichen Instrumenten zu verankern. Das sind bspw. die Bau- und Zonenordnung (BZO), das Parkplatzreglement oder Vorschriften für gestaltungsplanpflichtige Areale mit Sondernutzungsplanungspflicht und / oder grosser Verkehrserzeugung.
Grundsätzlich soll die eine Gemeinde für die Erteilung einer Baubewilligung ab einer gewissen Arealgrösse ein Mobilitätskonzept verlangen. Ein Mobilitätskonzept beinhaltet eine koordinierende Gesamtschau von betrieblichen, organisatorischen und verkehrlichen Massnahmen. Erzielt wird somit ein funktionierendes Verkehrssystem. Die Gemeinde legt die Kriterien fest, welche sich aus der kommunalen, regionalen und kantonalen Mobilitätsstrategie ableiten. In einem Mobilitätskonzept werden messbare Zielwerte wie die Anzahl Park- und Veloabstellplätze oder den Modalsplit auf dem Areal festgelegt. Damit nach Inbetriebnahme der Verkehr nachhaltig rollt, ist ein Monitoring notwendig. Das kann die Gemeinde jährlich von der Bauherrschaft verlangen. Beeinflusst das Areal den Verkehrsfluss negativ, kann eine Gemeinde Anpassungen im Betrieb anordnen.
Auch für Veranstaltungen ist ein Mobilitätskonzept zu fordern. Damit können rechtzeitig weitere Stakeholder involviert und die notwendigen Kapazitäten geschaffen werden.