Bei Wohnarealen gilt 1 Veloabstellplatz pro Zimmer als Richtwert. Bei gewerblich genutzten Arealen liegt der Richtwert etwas tiefer. Hier empfiehlt es sich, pro Vollzeitstelle 1 Veloabstellplatz zu realisieren. Die Stellplätze für Besucher:innen sollten möglichst nahe beim Eingang sein. Rund 30 % der Gesamtmenge sollten als Kurzzeitparkplätze, die restlichen 70 % als Langzeitparkplätze realisiert werden. Von allen Veloabstellplätzen sind rund 20 % für Spezialvelos vorzusehen. Für noch mehr Stauraum sorgen Doppelstockparker oder Wandhalter. Ohne Verkehrsfläche (Platz zum Fahren) benötigt ein Velo 1-2 m2 Platz, mit Verkehrsfläche ist es ungefähr das Doppelte.