Spielen auf der StrasseZum Spielen dürfen Kinder Fussgängerbereiche und die gesamte Fahrbahn verkehrsarmer Nebenstrassen (z.B. in Wohnquartieren) uneingeschränkt benützen, sofern die übrigen Verkehrsteilnehmenden weder behindert noch gefährdet werden. Im Gegensatz zu Begegnungszonen haben in Tempo-30-Zonen Autos Vortritt. |