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Fahrzeugähnliche GeräteAls fahrzeugähnliche Geräte (fäG) bezeichnet man Inlineskates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter. Auch für sie gelten Vorschriften, was die Benutzung sowie die Beleuchtung angeht. Informationsflyer zu fahrzeugähnlichen Geräten (bfu) |