Header Image Header Image
Verkehrsmittel | Andere | Fahrzeugähnliche Geräte  
Kickboard.jpg

Fahrzeugähnliche Geräte

Als fahrzeugähnliche Geräte (fäG) bezeichnet man Inlineskates, Rollschuhe, Kickboards, Mini-Trottinette, Kinderräder und Rollbretter. Auch für sie gelten Vorschriften, was die Benutzung sowie die Beleuchtung angeht.
Für den Schulweg eignen sich fahrzeugähnliche Geräte nicht. Allgemein sind Kinder frühestens ab dem 10. Lebensalter in der Lage, den Einsatz der fäG richtig einzuschätzen.

Informationsflyer zu fahrzeugähnlichen Geräten (bfu)
Verkehrsregeln für fahrzeugähnliche Geräte
fäG auf dem Schulweg

 
Partner VVL Stadt Luzern